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February 2023

Gemeinnützigen Verein gründen – Wie Du vorgehst

Gemeinnützigen Verein gründen – Wie Du vorgehst

Überlegst Du, einen gemeinnützigen Verein als Grundlage für Deine Jugendarbeit zu gründen? Fragst Dich aber, wie die Gründung praktisch abläuft und was Du dabei beachten musst? Wir zeigen Dir, dass es gar nicht so kompliziert ist, wie Du vielleicht im ersten Moment annimmst. Einen gemeinnützigen Verein zu gründen, geht zwar mit ein paar Pflichten und Kosten einher, bringt aber ebenso einige Vorteile mit sich. Welche das sind und wie unser Online-Tool Dich bei der Gründung unterstützt, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Was ist ein gemeinnütziger Verein?

Ein Verein ist die Vereinigung von mehreren Personen für die Durchführung eines gemeinsamen Zieles. Er ist gemeinnützig, wenn er idealistischen Vorstellungen entspricht und keinem wirtschaftlichen Zweck dient. Vereinsgelder sind dafür da, die Vereinsziele und -zwecke zu erfüllen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Vereinen – den eingetraenen Verein und den nicht eingetragenen (ohne Rechtspersönlichkeit) Verein. Der eingetragene Verein wird mit e.V. abgekürzt und zählt zu den häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland. Er ist im Vereinsregister eingetragen.

Die Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein sind eine Satzung und mindestens sieben Personen, die den Verein gründen möchten. Nach Gründung und Eintragung ins Vereinsregister dürfen die Mitglieder des Vereins nicht unter drei Personen fallen, sonst wird der Verein aufgelöst.

Eintrag ins Vereinsregister – ja oder nein?

Der eingetragene Verein hat vor allem andere Haftungsregelungen. Der nicht eingetragene Verein ist an weniger Vorschriften gebunden und dadurch deutlich freier. Gemeinnützig anerkannt werden können übrigens beide Vereinsformen und es sind somit die gleichen steuerlichen Vorteile möglich. Die Haftung ist in beiden Rechtsformen übringens sehr ähnlich. Vorstände und Personen, die im Namen des Vereins (egal welcher Rechtsform) handeln, können mit Privatvermögen haftbar gemacht werden. Eine Haftung mit dem Privatvermögen von eingetragenen Mitgliedern ist bei beiden Vereinsformen vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein?

Für die Gründung eines gemeinnützigen Vereins brauchst Du sechs weitere Leute, zusammen müsst ihr mindestens sieben Personen sein. Ihr sieben Gründungsmitglieder müsst euch daraufhin eine Vereinssatzung überlegen und entscheiden, wie ihr zusammenarbeiten möchtet. Welchen Inhalt diese Satzung mindestens haben muss, steht im BGB und in der Abgabenordnung. Neben dem Vereinsnamen, dem Sitz des Vereins und dem gemeinnützigen Zweck gehören die Regelungen zu Mitgliederversammlungen und Beschlüssen in das Dokument. Außerdem wird der Vorstand erwähnt sowie worüber er bestimmen und verfügen darf.

Wenn die Vereinssatzung steht, geht es an die Gründungsversammlung. In dieser kann die Satzung gegebenenfalls nochmal diskutiert und ein konkreter Beschluss gefasst werden. Die Versammlung muss protokolliert werden, damit sie rechtsverbindlich ist. Um handlungsfähig zu sein, wählt ihr direkt dort einen Vorstand. Das Protokoll muss unterschrieben und eine Anwesenheitsliste mit den vollständigen Namen der Gründer beigefügt werden. Ebenfalls müssen die Beschlüsse aufgelistet sein. Zuletzt wird das Protokoll schließlich durch den ersten Vorstand unterzeichnet.

Tipp: Wenn ihr unsicher seid, wie ihr eine geeignete Niederschrift des Treffens anfertigt, findet ihr im Internet einige passende Formulare.

Falls ihr ein eingetragener Verein werden wollt folgt dann die Anmeldung beim Vereinsregister, die üblicherweise über einen Notar läuft. Der Vorstand muss, in vertretungsberechtigter Zahl, die Unterschrift im Beisein eines Notars leisten. Dieser prüft nochmal, ob auch die handelnden Personen tätig sind. Ist die Unterzeichnung erfolgt und das Original des Gründungsprotokolls sowie der Satzung beigefügt, meldet der Notar euren gemeinnützigen Verein beim Vereinsregister an. Ihr erhaltet per Post dann einen Registerauszug und somit die Bescheinigung, dass der Verein eingetragen ist. Dieser Auszug wird mit einem kurzen Anschreiben ans Finanzamt geschickt, mit der Bitte um steuerliche Erfassung des Vereins. Falls ihr einen gemeinnützigen nicht eingetragenen Verein gründen wollt, schickt die Satzung mit einem kurzen Anschreiben ans Finanzamt, mit der Bitte zur Feststellung der Gemeinnützigkeit. Auch ein nicht eingetragener Verein benötigt nämlich eine Steuernummer.

Checkliste zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins:

  • Mitglieder finden
  • Erstellung der Vereinssatzung
  • Planung der Gründungsversammlung
  • Durchführung der Gründungsversammlung und Vorstandswahl
  • Erstellung des Gründungsprotokolls
  • Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister (nur e.V.)
  • Anmeldung beim Finanzamt

Anforderungen der Gemeinnützigkeit prüfen lassen

Bei einem gemeinnützigen Verein solltest Du die Satzung am besten schon in der Entwurfsphase, noch vor der Durchführung der Gründungsversammlung, dem Finanzamt schicken. Bitte um kurze Prüfung und Freigabe aus gemeinnützungsrechtlicher Sicht. Der Hintergrund ist, dass das Gemeinnützigkeitsrecht einige formale Anforderungen stellt, die von Anfang an korrekt erfasst werden sollten.

Du erhältst dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und, im besten Fall, einen schnellen Bescheid über die Feststellung, dass die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Auf dieser Grundlage können dann auch schon Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

Gemeinnützigen Verein gründen: Kosten

Die Gründung eines eingetragenen Vereins kostet insgesamt etwas mehr als 100 Euro. Mit folgenden Kosten solltest Du rechnen: Bei der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister entstehen Gebühren, da die Anmeldung notariell beglaubigt werden muss. Dafür fallen etwa 30 Euro an. Hinzu kommen weitere 50 Euro für die Eintragung ins Register selbst. Plus die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung, für die Du auch nochmal etwa 30 Euro einplanen musst. Die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins kostet nichts.

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Steuerliche Vorteile

Wird ein Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, muss er für seine Gewinne keine Einkommens- und Gewerbesteuer zahlen. Gemeinnützige Vereine genießen außerdem Vorteile in der Umsatzsteuer, einige Leistungen sind nämlich umsatzsteuerfrei oder können mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent statt 19 angeboten werden. Darüber hinaus verfügt der gemeinnützige Verein über eine Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen), wenn dieser eine Spende erhält. Mit der Bescheinigung kann der Spender seine Steuerlast reduzieren.

Unterstützung für Deine Gründung

Wie Du siehst, ist es gar nicht so schwer, einen gemeinnützigen Verein für Deine Jugendarbeit zu gründen. Du brauchst nur die passenden Leute und eine geeignete Vereinssatzung. Damit die ganze Gründungsphase so reibungslos wie möglich abläuft, bietet Dir campflow ein Online-Tool, das Dich bei den Anmeldungen, der Führung einer Vereinskasse und der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben unterstützt. Alle nötigen Schritte können digital erledigt werden und sind für jedes Vereinsmitglied einsehbar und griffbereit. Damit Du die Zeit lieber für die Planung spannender Projekte nutzen kannst.

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FAQs

Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein?

Du brauchst sechs weitere Personen, mit denen Du einen Verein gründen möchtest. Ihr müsst insgesamt sieben Gründungsmitglieder sein (e.V.). Arbeitet eine Vereinssatzung aus und lasst sie vom Finanzamt prüfen. Veranstaltet eine Gründungsversammlung, in der ihr den Vorstand wählt. Protokolliert dieses Treffen und unterzeichnet eure Beschlüsse in der Vereinssatzung. Diese lasst ihr notariell beglaubigen und über den Notar beim Vereinsregister anmelden.

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines gemeinnützigen Vereins?

Um einen gemeinnützigen Verein gründen zu können, brauchst Du eine geeignete Vereinssatzung und sechs weitere Personen. Entsprechende Satzungsformulare findest du im Internet. Im BGB und der Abgabenordnung sind die notwendigen Inhalte der Satzung festgelegt. Wichtig: Nach der Gründung und der Eintragung ins Vereinsregister darf die Mitgliederzahl nicht unter drei Personen fallen, sonst wird der Verein wieder aufgelöst.

Wie wird ein Verein gemeinnützig?

Damit der Verein die Gemeinnützigkeit erlangt, müssen bestimmte formale Anforderungen eingehalten werden, die das Finanzamt prüft. Am besten schickt ihr schon vor der Gründungsversammlung eine Ausführung dorthin, mit der Bitte um Prüfung und Freigabe aus gemeinnützungsrechtlicher Sicht. Ist das geschafft und wird vom Finanzamt freigegeben, ist der Verein als gemeinnützig anerkannt.

Was darf ein gemeinnütziger Verein?

Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er keinem wirtschaftlichen Zweck dient, sondern idealistischen Vorstellungen entspricht und das Allgemeinwohl unterstützt. Vereinsgelder werden in erster Linie für Vereinsziele und -zwecke genutzt. Einige Leistungen sind umsatzsteuerbefreit oder können mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent angeboten werden. Es müssen außerdem keine Einkommens- und Gewerbesteuer gezahlt werden.

Wie viel kostet es, einen gemeinnützigen Verein zu gründen?

Die Gründung eines Vereins kostet etwas mehr als 100 Euro. Für die notarielle Beglaubigung fallen knapp 30 Euro an, die Eintragung ins Vereinsregister wird mit etwa 50 Euro berechnet und die Bekanntmachung der Eintragung schlägt auch nochmal mit rund 30 Euro zu Buche.

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